B197 Automatik-Führerschein mit Schaltkompetenz bei Dirk´s Fahrschule
Seit 2021 ist eine Änderung in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt entfällt die Beschränkung auf ein Fahrzeug der Klasse B mit Automatikgetriebe, wenn eine praktische Fahrprüfung auf einem solchem Kfz absolviert wird. Voraussetzung dafür ist, dass eine zusätzliche Schulung auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe in der Fahrschule absolviert wurde.
Wir bieten jede der Möglichkeiten an, die Ausbildung und Prüfung auf einem:
- Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B und Prüfung auf einem Fahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe
- Ausbildung und Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe der Klasse B
- oder NEU ab 01.04.2021 die Ausbildung auf beiden Fahrzeugen und die Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe der Klasse B und ohne Eintrag einer Automatikbeschränkung im Führerschein.